Mediendokumentation
Diese Dokumentation gibt einen Überblick über Blutspende SRK Schweiz, ihre Rolle und ihre Aufgaben in den Bereichen Blut und Blutstammzellspende.
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Franziska Kellenberger
Kurzportrait
Blutspende SRK Schweiz AG ist eine eigenständige, gemeinnützige Aktiengesellschaft innerhalb des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Die Aktienmehrheit ist im Besitz des SRK, die restlichen Aktien besitzen die 11 regionalen Blutspendedienste. Sowohl die Dachorganisation Blutspende SRK Schweiz als auch die regionalen Blutspendedienste sind Non-Profit-Organisationen.
Im Auftrag des Bundes sichert Blutspende SRK Schweiz im Bereich Blutspende zusammen mit den regionalen Blutspendediensten die Versorgung der Spitäler mit Blutpräparaten. Kernaufgaben des Bereichs Blutstammzellen sind das Führen des Registers für Blutstammzellspender in der Schweiz sowie die Rekrutierung und die Vermittlung von Blutstammzellspendern in der Schweiz für Patientinnen und Patienten im In- und Ausland.
Bereich Blutspende
Die Blutspende beruht in der Schweiz auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Unentgeltlichkeit. Damit wird eine Spende aus einer finanziellen Notlage heraus verhindert und das Risiko der Übertragung von Krankheiten reduziert. Das Prinzip der Unentgeltlichkeit wird von verschiedenen internationalen Institutionen wie etwa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gefordert.
Bereich Blutstammzellen
Jeden Tag erkranken in der Schweiz Kinder und Erwachsene an Leukämie oder anderen lebensbedrohlichen Blutkrankheiten. Für viele ist die Transplantation von Blutstammzellen die einzige Hoffnung auf Heilung.
Weitere Informationen
Aufgaben
Die zentrale Aufgabe von Blutspende SRK Schweiz als Dachorganisation sind die nationale Steuerung der Blutbeschaffung sowie die Sicherstellung von einheitlichen Vorschriften, Methoden und Instrumenten in allen 11 regionalen Blutspendediensten. Dies soll nach dem jeweiligen international anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik sowie zu volkswirtschaftlich möglichst günstigen Bedingungen erfolgen.
Die 11 regionalen Blutspendedienste sind zuständig für die Blutbeschaffung und deren Verarbeitung sowie die Belieferung der Spitäler mit entsprechenden Blutpräparaten innerhalb ihrer Region.
Die Blutbeschaffung erfolgt auf zwei Arten:
- über mobile Blutspendeaktionen in rund 1000 Ortschaften (ca. 50 % der Spenden)
- in den 36 stationären Blutspendezentren (ca. 50 % der Spenden)
Blutspenderinnen und -spender
Blut spenden können grundsätzlich alle gesunden Menschen ab 18 Jahren, die über 50 kg wiegen. Bei Erstspendern liegt das maximale Alter bei 60 Jahren; bei regelmässigen Spendern darf die obere Altersgrenze nach Rücksprache erhöht werden. Eine Blutspende darf weder die Gesundheit des Spenders noch die des Empfängers beeinträchtigen. Deshalb klärt medizinisches Fachpersonal vor jeder Spende ab, ob eine Spende gesundheitlich möglich ist.
Die wichtigsten Kriterien neben Alter, Gewicht und Gesundheitszustand sind:
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Keine grössere Operation oder Geburt in den letzten zwölf Monaten
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Keine Risikosituation (Drogen, neue und wechselnde Sexualpartner)
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Keine Tätowierungen oder Piercings in den letzten vier Monaten
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Keine Bluttransfusion seit 1980
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Nach Auslandaufenthalten: je nach Land Wartefristen wegen Infektionskrankheiten
Empfängerinnen und Empfänger von Blutspenden
Mit dem gespendeten Blut werden Menschen versorgt, die nach Unfällen oder Operationen einen grossen Blutverlust erlitten haben. Ebenso wird es bei der Behandlung von Krebs, chronischer Blutarmut oder anderen Krankheiten eingesetzt.
In der Regel erhalten die Patientinnen und Patienten nur jene Bestandteile des Blutes, die sie benötigen. Die Verarbeitung von Blutspenden zu mehreren Produkten hat den Vorteil, dass mit einer einzigen Spende mehreren Patienten geholfen werden kann.
Aktuelle Kennzahlen und Fakten
Finanzierung
Der Auftrag der Bundesbehörden an die regionalen Blutspendedienste lautet, die Blutpräparate zu Selbstkostenpreisen an die Spitäler zu verkaufen. Die Verkaufspreise der meisten Blutpräparate müssen von den Bundesbehörden vorgängig genehmigt werden.
Mit dem Verkauf der Präparate an die Spitäler wird kein Gewinn angestrebt. Blut darf keine Handelsware sein; daher wird für die aus Blut hergestellten Präparate kein Geld verlangt. Was die Blutspendedienste hingegen verrechnen müssen, sind ihre Kosten für Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Logistik usw. Sehr kostenrelevant sind die aufwendigen Tests, beispielsweise jene auf Krankheiten wie HIV und Hepatitis C.
Alle Organisationen im Bereich Blutspendewesen, d.h. die Dachorganisation Blutspende SRK Schweiz und die 11 regionalen Blutspendedienste, sind Non-Profit-Organisationen.
Aufgaben
Kernaufgaben im Bereich Blutstammzellen sind das Führen des schweizerischen Registers für Blutstammzellspender, die Rekrutierung von Blutstammzellspenderinnen und -spendern in der Schweiz und die weltweite Suche und Vermittlung von Blutstammzellspendern für Patientinnen und Patienten im In- und Ausland.
Spenderinnen und Spender
Als Blutstammzellspender können sich alle gesunden Personen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren registrieren, welche die entsprechenden Kriterien erfüllen. Diese dienen sowohl dem Schutz des Spenders als auch dem des Empfängers.
Patientinnen und Patienten
Jeden Tag erkranken in der Schweiz Kinder und Erwachsene an Leukämie oder anderen lebensbedrohlichen Blutkrankheiten. Für viele Erkrankte ist eine Transplantation von gesunden Blutstammzellen die einzige Hoffnung auf Heilung.
Mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 bis 30 % lässt sich innerhalb der Familie eine passende Spende finden, meistens ist es ein Geschwister. In allen anderen Fällen sind die Betroffenen darauf angewiesen, dass weltweit eine Spenderin, ein Spender in einem Register gefunden wird.
Aktuelle Kennzahlen und Fakten
Sie finden die aktuellen Kennzahlen unter:
Finanzierung
Aufgaben, die sich direkt auf eine Patientin oder einen Patienten in der Schweiz beziehen, z.B. die Suche nach einem passenden Spender, die Vermittlung für die Transplantation und die Blutstammzellspende selbst sowie die Nachsorge werden durch die Krankenkassen übernommen. Für Patientinnen und Patienten im Ausland werden die Kosten dem Register des jeweiligen Landes in Rechnung gestellt. Alle weiteren Aufgaben zum bestehenden Register werden durch den Leistungsauftrag der Behörde (Transplantationsgesetz, Bundesamt für Gesundheit BAG) abgedeckt.
Der Ausbau des Registers wird hingegen nicht finanziert. Dafür ist Blutspende SRK Schweiz auf Spendengelder angewiesen.
Organisatorische Entwicklung
Bereich Blutspende
Im Jahr 1951 wird die juristische Basis für die Tätigkeit des Blutspendedienstes geschaffen. Der Bundesbeschluss vom Juni 1951 besagt, dass der Blutspendedienst für zivile und militärische Zwecke zu den wichtigsten Aufgaben des Schweizerischen Roten Kreuzes gehört. Das SRK als einzige nationale Rotkreuzgesellschaft sei verpflichtet, im Kriegsfall den Sanitätsdienst der Armee zu unterstützen.
Der Blutspendedienst SRK ist jahrzehntelang aufgeteilt in eine ganze Anzahl kleiner und kleinster Spitalblutbanken. Noch 1994 sind im Verband der Blutspendezentren 15 ordentliche und 45 assoziierte Mitglieder zusammengeschlossen. Per 1. Januar 2000 wird der Blutspendedienst SRK zum eigenständigen Verein, dessen Mitglieder 13 regionale Blutspendedienste sowie das Schweizerische Rote Kreuz sind. 2005 wird mit einer Reform die nationale Dachorganisation gestärkt: Der Blutspendedienst SRK wird zur gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Die Aktienmehrheit ist im Besitz des Schweizerischen Roten Kreuzes, die restlichen Aktien besitzen die regionalen Blutspendedienste. Der Blutspendedienst handelt im Auftrag des Bundes. Er erhält jedoch keine Bundessubventionen für seine Tätigkeit. Die Blutprodukte werden zum Selbstkostenpreis an die Spitäler verkauft. Per 1. Januar 2015 wird aus den regionalen Blutspendediensten Bern und Waadt die Interregionale Blutspende SRK, und per 1. Januar 2017 schliesst sich der Blutspendedienst Wallis der Interregionalen Blutspende SRK an. Die Zahl der regionalen Blutspendedienste in der Schweiz reduziert sich somit auf 11.
Bereich Blutstammzellen
1988 wird das «Schweizer Register für Knochenmarkspender» von Privatpersonen aus dem Umfeld der Blutstammzelltransplantation, des Blutspendedienstes SRK und der Medizin gegründet. Im selben Jahr kommt es zur ersten unverwandten Blutstammzelltransplantation in der Schweiz.
1992 erfolgt die erste Spende von einem unverwandten Spender in der Schweiz. Gleichzeitig wird das «Register für Knochenmarkspender» in eine Stiftung umgewandelt. 2005 wird die Stiftung umbenannt in «Swiss Blood Stem Cells» resp. Stiftung Blut-Stammzellen. Weltweit sind zu diesem Zeitpunkt rund 10 Millionen Spenderinnen und Spender registriert; davon in der Schweiz knapp 20‘000.
Blutspende SRK Schweiz
Im Januar 2011 erfolgt die Fusion zwischen dem Blutspendedienst SRK und der Stiftung Blut-Stammzellen, nachdem zuvor bereits eine jahrelange, enge Zusammenarbeit bestanden hat. Die neue, gemeinsame Organisation nennt sich seit diesem Zeitpunkt «Blutspende SRK Schweiz».
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen über Blutspende SRK Schweiz finden Sie unter www.blutspende-srk.ch. Möchten Sie künftig unsere Medieninformationen erhalten, so registrieren Sie sich bitte für den Medienverteiler: