Anpassung der Blutspendekriterien: Mehr Menschen dürfen Blut spenden
Medienmitteilung Blutspende SRK Schweiz AG – 13. Januar 2026
Ab dem 1. Februar 2026 gelten in der Schweiz neue Blutspendekriterien: Personen mit früherer Bluttransfusion, längerem Aufenthalt im Vereinigten Königreich (UK) oder gewissen medizinischen Eingriffen dürfen wieder spenden. Grundlage für die Anpassung ist eine umfassende Risikoevaluation durch eine Fachgruppe und die Genehmigung durch Swissmedic.
Nach über zwei Jahrzehnten werden zentrale Ausschlusskriterien für die Blutspende gestrichen. Die Anpassung betrifft Personen, die bisher dauerhaft von der Spende ausgeschlossen waren – etwa wegen eines Aufenthalts im Vereinigten Königreich während der BSE-Krise, wegen früherer Bluttransfusionen oder neurochirurgischer Eingriffe in der Schweiz. Die neuen Kriterien treten am 1. Februar 2026 in Kraft.
Sicherheitsmassnahme mit langer Wirkung
Die bisherigen Regelungen basierten auf dem Risiko einer Übertragung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) durch Blut. Zwischen 1980 und 1996 bestand im Vereinigten Königreich ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Prionen. Auch Bluttransfusionen und bestimmte Eingriffe galten als potenzielle Risikofaktoren. Da vCJK tödlich verläuft und eine lange Inkubationszeit aufweisen kann, galten seither vorsorglich strikte Ausschlüsse zum Schutz der Empfängerinnen und Empfänger. In der Schweiz ist bis heute kein Fall von vCJK gemeldet. Zudem zeigen internationale Daten seit vielen Jahren keine transfusionsbedingten Übertragungen mehr.
Neubewertung durch Fachgruppe und Swissmedic-Genehmigung
Eine Fachgruppe vCJK, bestehend aus Spezialistinnen und Spezialisten für Transfusionsmedizin und Infektiologie, hat anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, einer verbesserten epidemiologischen Datenlage und internationalen Entwicklungen eine umfassende Risikoneubewertung vorgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Risiko einer Übertragung durch Bluttransfusion heute als äusserst gering eingestuft wird. In der Folge hat die Blutspende SRK Schweiz eine Anpassung der Kriterien beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic beantragt. Die Zulassungsbehörde hat die Änderung am 14. Juli 2025 gutgeheissen.
Was ändert sich konkret ab 1. Februar 2026?
- Frühere Bluttransfusionen: Neu gilt anstelle des dauerhaften Ausschlusses eine Rückweisefrist von vier Monaten nach jeder Transfusion – unabhängig vom Land, wo die Transfusion erfolgte.
- Frühere Aufenthalte im Vereinigten Königreich (1980–1996): Der bisherige dauerhafte Ausschluss wird aufgehoben. Betroffene dürfen künftig wieder spenden.
- Neurochirurgische Eingriffe in der Schweiz: Nach Eröffnung der Dura mater (z. B. bei Operationen am Gehirn oder Rückenmark) darf nach einer Wartefrist von 12 Monaten wieder gespendet werden, sofern der Eingriff in der Schweiz erfolgt ist.
- Zahnimplantate nach 1993 in der Schweiz: Personen, die ein Zahnimplantat in der Schweiz erhalten haben, können wieder spenden. Die Rückweisefrist beträgt mindestens zwei Wochen – je nach Komplexität des Eingriffs.
Ziel bleibt: höchste Sicherheit für Empfängerinnen und Empfänger
Blutspende SRK Schweiz betont, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten als Blutempfänger stets höchste Priorität hat. Alle Blutspenden unterliegen fortlaufend strengen Auswahl- und Kontrollprozessen. Die Anpassung erfolgt unter sorgfältiger medizinischer und regulatorischer Begleitung und im Einklang mit internationalen Entwicklungen. Mit der Anpassung können ehemals ausgeschlossene Personen wieder zur Blutspende beitragen, ein gesellschaftlich bedeutungsvoller Schritt.